Publikationsfonds für Open-Access-Veröffentlichungen

Die Universitätsbibliothek fördert Open Access auch weiterhin und hat hierzu den bereits existierenden Publikationsfonds finanziell erheblich aufgestockt. Alle Wissenschaftler*innen der BUW können hier einen Publikationskostenzuschuss beantragen (Information zur aktuellen Mittelverfügbarkeit; PDF-Datei, Zugriff nur im Hochschulnetz).

Aufsätze

Monografien, Sammelwerke (z. B. Konferenzbände) und Beiträge in Sammelwerken, wenn diese unmittelbar im Open Access unter einer offenen Lizenz erscheinen („Gold Open Access“).

Aufsätze

Nicht-Open-Access-Publikationsgebühren (z. B. colour charge, cover charge, page charge, publication charge, submission fee, reprints).

Publikationen, die nicht unmittelbar mit Erscheinen im Open Access zugänglich sind.

Bei Aufsätzen: Submitting corresponding author, sofern dieser zum Zeitpunkt der Manuskripteinreichung Mitglied der Bergischen Universität ist oder war und ihm keine Drittmittel in ausreichender Höhe zur Finanzierung der Publikationskosten zur Verfügung stehen.

Bei Monografien, Sammelwerken bzw. Sammelwerks-Beiträgen: (Mit-)Autor*in oder (Mit-)Herausgeber*in, sofern diese*r zum Zeitpunkt der Manuskripteinreichung Mitglied der Bergischen Universität ist oder war und ihr*ihm keine Drittmittel in ausreichender Höhe zur Finanzierung der Publikationskosten zur Verfügung stehen.

Pro förderfähigem Aufsatz: bis 1.500 EUR.

  • Ausnahme: (Post-)Doktorand*innen und Juniorprofessor*innen, die als submitting corresponding author ohne weitere*n BUW-Professor*in als co-author publizieren, können einen Antrag auf vollständige Erstattung der Publikationskosten stellen.

Pro förderfähiger Monografie, förderfähigem Sammelwerk bzw. Beitrag: in der Regel bis 1.500 EUR.

1. Einreichung des Antrags im zuständigen Dekanat

Bei Aufsätzen: über das Antragsformular (PDF-Datei, Zugriff nur im Hochschulnetz) nach Begleichung der Rechnung.

  • Ausnahme: (Post-) Doktorand*innen und Juniorprofessor*innen, die als submitting corresponding author ohne weitere*n BUW-Professor*in als co-author publizieren, können den Antrag schon vor Einreichung des Manuskripts stellen.

Bei Monografien, Sammelwerken bzw. Sammelwerks-Beiträgen: formlos vor Einreichung des Manuskripts oder nach Begleichung nach Rechnung.

2. Das Dekanat leitet die Anträge an den Prorektor für Forschung und Digitales sowie die Bibliothek zur Entscheidung weiter. 

3. Anträge werden in Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet. Sollten die Mittel vorzeitig vor Jahresende ausgeschöpft sein, ist eine Förderung – d. h. die Gewährung eines Zuschusses zu einer bereits beglichenen Rechnung – ausgeschlossen.

Ja. Sollten Ihnen Publikationsmittel aus einem Drittmittelprojekt zur Verfügung stehen, diese aber nicht ausreichen, um die Open-Access-Gebühr einer Veröffentlichung zu finanzieren, können Sie einen Antrag auf (anteilige) Förderung des Differenzbetrages durch den Publikationsfonds stellen. Wir möchten Sie bitten, uns bei Antragstellung mitzuteilen, ob Sie planen, DFG-Mittel für die Finanzierung der Publikation einzusetzen.

Bei Veröffentlichungen von übergeordnetem Interesse für die Bergische Universität Wuppertal kann ein Antrag auf Vollförderung der Publikationskosten bei FORIS gestellt werden.

Der Open-Access-Transformationsprozess an der Bergischen Universität Wuppertal wird gefördert durch die DFG. Förderprogramm: „Open-Access-Publikationskosten“ (Laufzeit 2022 – 2024), Projektnummer: 491454146

Weitere Infos über #unibibwuppertal: