Wie leihe ich aus?

Die Ausleihe erfolgt an den Geräten zur Selbstverbuchung sowie während der Öffnungszeiten an den Schaltern der Ortsleihe in der Bibliothekszentrale (Campus Grifflenberg, Ebene 7) oder an den Ausleihschaltern am Campus Haspel oder Campus Freudenberg.

Sie benötigen zur Ausleihe Ihren Bibliotheksausweis und die Medien, die Sie ausleihen möchten. Ausleihbar sind alle Bücher und digitale Medien wie CDs usw., deren Signaturen mit ungeraden Zahlen (01, 21, 47) beginnen, z. B. 21 IEQ 4713. Digitale Medien, deren Signaturen mit der ungeraden Zahl 07 beginnen, können nur an den Ausleihschaltern – nicht an den Geräten zur Selbstverbuchung – ausgeliehen werden.

Die Leihfrist beträgt 30 Tage. Über den Ablauf der Leihfrist werden Sie in der Regel 10 Tage vorher von der Bibliothek per E-Mail oder Post informiert. Ist eine Verlängerung gewünscht, können Sie diese selbständig im Internet vornehmen, wenn keine Vormerkung vorliegt. Nach einer maximalen Ausleihdauer von 12 Monaten ist die Rückgabe der ausgeliehenen Medien erforderlich. Wenn Sie das Buch erneut ausleihen möchten, legen Sie das Medium bitte an den Ausleihschaltern vor, um die Verbuchung vorzunehmen.

Behandeln Sie die entliehenen Medien sorgfältig. Informieren Sie das Bibliothekspersonal schon vor der Ausleihe, falls Sie eine Beschädigung des Mediums feststellen sollten. Ansonsten können Sie haftbar gemacht werden (BO §3(5)). Wird die Leihfrist nicht eingehalten, entstehen Säumnisgebühren bis zu 20,00 Euro je Medium.

Kurzausleihe

Medien aus dem Präsenzbestand – die Signaturen beginnen mit geraden Zahlen, z. B. 10 ALC 190 – können ausschließlich an den Ausleihschaltern per Kurzausleihe für bis zu 10 Kalendertage ausgeliehen werden.

Eine Verlängerung der Leihfrist ist nicht möglich. Wird die Frist nicht eingehalten, entstehen Säumnisgebühren in Höhe von 2,00 Euro je Medium und Kalendertag.

Besondere Bestimmungen:

  • Besonders zu schützende Medien (Werke von besonderem Wert, vor 1850 erschienene Bücher, Großformate, Zeitschriftenhefte, Loseblattausgaben) dürfen nicht entliehen werden.
  • Bücher aus den Semesterapparaten werden nur mit Genehmigung der Dozierenden verliehen.

Weitere Infos über #unibibwuppertal: